1.1 Planinhalte und Plandarstellungen

 
         
   

Der Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Kalkar besteht aus einer Zeichnung (Originalmaßstab 1:10.000) auf der Grundlage der „Deutschen Grundkarte” (DGK 5) und einer Begründung inkl. Umweltbericht.

Die Inhalte des Flächennutzungsplans sind im § 5 Abs. 2 bis 4 BauGB geregelt. Dort ist ein beispielhafter Katalog von Darstellungen gelistet, der einen Anhaltspunkt für die notwendigen flächennutzungsplan relevanten Aussagen bietet.

Insbesondere werden dargstellt:

• Bauflächen und Baugebiete, wie z.B. Wohnen, Gewerbe

• Grünflächen, wie z.B. Parkanlagen, Friedhöfe oder Sportflächen

• Anlagen und Einrichtungen des Gemeindbedarfs, z.B. Kindergärten und Schulen, Kirchen oder Verwaltung

• überörtliche und lokale Verkehrsflächen bzw. Hauptverkehrszüge

• Ver- und Entsorgungsanlagen, wie z.B. Abwasser und Abfallanlagen, Anlagen für die Energieerzeugung

• Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

• Flächen für die Land- und Forstwirtschaft

• Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft und den Hochwasserschutz

• Flächen zur Gewinnung von Bodenschätzen

Darüber hinaus findet man im Flächennutzungsplan Informationen zahlreicher anderer Planungsträger z.B. zum Natur- und Landschaftsschutz, zum Hochwasserschutz, zu Altlasten, zu Funkstrecken etc.

 
         
     

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Ansprechpartner:

Stadtverwaltung Kalkar
Fachbereich 2
– Planen, Bauen, Umwelt –
Markt 20
47545 Kalkar

Ansprechpartner:
Herr Ulrich Nicolet
Tel.: (02824) 13-211
Herr Frank Sundermann
Tel.: (02824) 13-190

oder an das beauftragte Planungsbüro:

Wolters Partner
Architekten BDA Stadtplaner DASL
Frau Ahn
Daruper Straße 15
48653 Coesfeld
Tel.: (02541) 9408-31

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