Der Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Kalkar besteht aus einer Zeichnung (Originalmaßstab 1:10.000) auf der Grundlage der „Deutschen Grundkarte” (DGK 5) und einer Begründung inkl. Umweltbericht.
Die Inhalte des Flächennutzungsplans sind im § 5 Abs. 2 bis 4 BauGB geregelt. Dort ist ein beispielhafter Katalog von Darstellungen gelistet, der einen Anhaltspunkt für die notwendigen flächennutzungsplan relevanten Aussagen bietet.
Insbesondere werden dargstellt:
• Bauflächen und Baugebiete, wie z.B. Wohnen, Gewerbe
• Grünflächen, wie z.B. Parkanlagen, Friedhöfe oder Sportflächen
• Anlagen und Einrichtungen des Gemeindbedarfs, z.B. Kindergärten und Schulen, Kirchen oder Verwaltung
• überörtliche und lokale Verkehrsflächen bzw. Hauptverkehrszüge
• Ver- und Entsorgungsanlagen, wie z.B. Abwasser und Abfallanlagen, Anlagen für die Energieerzeugung
• Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
• Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
• Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft und den Hochwasserschutz
• Flächen zur Gewinnung von Bodenschätzen
Darüber hinaus findet man im Flächennutzungsplan Informationen zahlreicher anderer Planungsträger z.B. zum Natur- und Landschaftsschutz, zum Hochwasserschutz, zu Altlasten, zu Funkstrecken etc. |